Teilnahmebedingungen/AGB

  1. Veranstalter des Frankfurt OCR Sprint ist der OCR Frankfurt e. V., Am Römerhof 9, 60486 Frankfurt am Main.
  1. Das Mindestalter für die Teilnahme am Frankfurt OCR Sprint beträgt 16 Jahre. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters. Die Einwilligung ist spätestens am Veranstaltungstag dem Veranstalter nachzuweisen.
  1. Der Ticketerwerb ist personengebunden. Eine Übertragung an Dritte ist nur mit Einwilligung des Veranstalters möglich. Eine Rückgabe des Tickets ist nicht möglich. Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB nicht.
  1. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Videoaufnahmen gefertigt und diese vom Veranstalter (u. a. zu Werbezwecken) verwendet werden, einschließlich der Ãœbertragung dieser Rechte an Dritte.
  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aufgrund von außergewöhnlichen Umständen die Veranstaltung zu verschieben, abzusagen oder frühzeitig zu beenden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für entstandenen oder dadurch entstehenden Kosten der Teilnehmenden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht nur, wenn die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird. 
  1. Die Teilnahme am Frankfurt OCR Sprint erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie zur Teilnahme gesundheitlich in der Lage sind. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese durch ihre Teilnahme am Wettkampf, sich oder andere gefährden würden.
    Die Haftung des Veranstalters und seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist – mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, – ausgeschlossen.
  1. Den Anweisungen des Veranstalters ist jederzeit Folge zu leisten. Die Wettkampfregeln werden am 01.05.2024 veröffentlicht. Der Veranstalter behält sich vor, diese abzuändern oder zu ergänzen. Eventuell geänderte oder ergänzte Wettkampfregeln werden spätestens am Veranstaltungstag bekannt gegeben. Eine Missachtung von Weisungen des Veranstalters oder ein Verstoß berechtigt den Veranstalter zum Ausschluss der betreffenden Person von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.